Zwangsräumung

Zwangsräumung

Zwangsräumung ist die letzte Maßnahme des Vermieters, wenn sich der Mieter entweder in einem Prozessvergleich zur Räumung des Mietobjekts verpflichtet oder das Gericht den Mieter zur Räumung verurteilt hat und der Mieter seiner Räumungspflicht nicht nachgekommen ist. Bei Ehegatten als Mieter muss der Räumungstitel gegen beide vorliegen. Zuständig für die Durchführung der Zwangsräumung ist ausschließlich der Gerichtsvollzieher.

Zuletzt aktualisiert am 20.07.2020 von Anne Pietag.

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