Wohngemeinschaft (WG)

Wohngemeinschaft (WG)

Wohngemeinschaft (WG) bedeutet, dass mehrere Personen zusammen eine Wohnung anmieten. Alle Mitglieder der Gemeinschaft sind dann Vertragspartner. Das größte Problem bei der Vermietung an eine WG ist der Wechsel von Mietern. Unproblematisch ist es, wenn im Mietvertrag ausdrücklich eine Nachfolgeklausel vereinbart ist. Kündigen können nur alle Mieter gemeinsam, so wie auch nur allen Mietern gegenüber gekündigt oder eine Mieterhöhung ausgesprochen werden kann.

Zuletzt aktualisiert am 20.07.2020 von Anne Pietag.

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