Vertragswidriger Gebrauch

Vertragswidriger Gebrauch

Der Umfang des vertragsgemäßen Gebrauchs wird durch den Vertragszweck bestimmt. Bei einem Wohnraummietvertrag sind die angemieteten Räume als Wohnung zu nutzen. Ist das nicht der Fall, so kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen auf Unterlassung klagen oder fristlos kündigen.

Zuletzt aktualisiert am 20.07.2020 von Anne Pietag.

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