Tierhaltung

Tierhaltung

Ist im Mietvertrag geregelt, dass die Tierhaltung einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf, so ist diese vorher einzuholen. Die Entscheidung, ob der Vermieter die Zustimmung zur Haltung eines Hundes in der Mietwohnung erteilen oder versagen will, unterliegt dann seinem Ermessen. Das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung durch Formularvertrag ist unwirksam, da die Kleintierhaltung (Hamster, Meerschweinchen, Wellensittich, Fische, ...) grundsätzlich erlaubt ist. Eine Individualvereinbarung, die die Haltung von Katzen und Hunden ausschließt ist dagegen wirksam.

Zuletzt aktualisiert am 20.07.2020 von Anne Pietag.

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