Störung des Hausfriedens

Störung des Hausfriedens

Störung des Hausfriedens ist ein Verstoß gegen mietvertragliche Verpflichtungen. Diese Belästigung muss erheblich und für den anderen Vertragsteil unzumutbar sein. Das kann z. B. bei fortgesetztem Lärmen oder auch bei vertragswidriger Nutzung des Mietobjektes der Fall sein. Grundsätzlich muss der Störende schuldhaft gehandelt haben. Die Störung des Hausfriedens gilt als wichtiger Grund, aus welchem ein Mietverhältnis auch außerordentlich fristlos gekündigt werden kann.

Zuletzt aktualisiert am 20.07.2020 von Anne Pietag.

Zurück