Obhutpflicht

Obhutpflicht

Obhutpflicht obliegt jedem Mieter. Er hat die Mietsache während der Mietzeit pfleglich zu behandeln und Schäden zu vermeiden, soweit es ihm möglich ist. Die Obhutpflicht beginnt mit der Überlassung der Mietsache. Sie umfasst neben den Mieträumen auch alle Räume des Anwesens, die dem Mieter zugänglich sind. Ein wichtiger Fall ist hierbei die Anzeigenpflicht. Eine Verletzung der Obhutpflicht kann in besonders schweren Fällen sogar zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. 

Zuletzt aktualisiert am 20.07.2020 von Anne Pietag.

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