Mietvertrag

Mietvertrag

Durch den Mietvertrag wird das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter begründet. "Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen." (§ 535 Abs. 1 BGB) "Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten." (§ 535 Abs. 2 BGB)

Zuletzt aktualisiert am 20.07.2020 von Anne Pietag.

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