Kündigung

Kündigung

Kündigung ist eine Möglichkeit zur Beendigung des Mietverhältnisses. Dabei unterscheidet man zwischen der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung. Bei der ordentlichen Kündigung sind die gesetzlichen Fristen (Kündigung durch den Mieter: für DDR-Mietverträge 14 Tage, 2 Wochen oder 4 Wochen, sonst i. d. R. 3 Monate - Eingang der Kündigung spätestens zum 3. Werktag wichtig !!) einzuhalten. Die außerordentliche Kündigung kann dagegen fristlos oder unter Einhaltung der kurzen gesetzlichen Mindestfrist von 3 Monaten erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung bedeutet, dass das Mietverhältnis aus wichtigem Grund aufgehoben wird. Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum bedarf die Kündigung - egal ob durch Mieter oder Vermieter - stets der schriftlichen Form ( § 568 Abs. 1 BGB).

Zuletzt aktualisiert am 20.07.2020 von Anne Pietag.

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