Heizkostenverordnung (HeizkostenV)

Heizkostenverordnung (HeizkostenV)

Die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten gilt für die Verteilung der Kosten des Betriebes zentraler Heizungs- und Warmwasser-Versorgungsanlagen sowie der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser auch aus zentralen Heizungs- und zentralen Warmwasser-Versorgungsanlagen durch den Gebäudeeigentümer auf die Nutzer der mit Wärme oder Warmwasser versorgten Räume (§ 1 Abs. 1 HeizkostenV).

Zuletzt aktualisiert am 29.01.2015 von Annelie Dünnbier.

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