Genossenschaftsanteile

Genossenschaftsanteile

Genossenschaftsanteile sind eine Art Unternehmensbeteiligungen. Die Anteile können verzinst werden, wobei die Verzinsung aus den Einnahmen der Genossenschaft gezahlt wird. Kündigt ein Mitglied, bekommt es die Genossenschaftsanteile satzungsgemäß wieder ausgezahlt. Für den Kauf der Genossenschaftsanteile entfällt in der Regel eine Kaution. Eine Kaution verlangt der Vermieter als Sicherheitsleistung für Mietausfälle oder etwa nicht erbrachte Schönheitsreparaturen. Wenn ein Mitglied Genossenschaftsanteile erwirbt, erhält es dadurch ein Mitbestimmungsrecht und ist berechtigt, Vertreter zu wählen. In der Vertreterversammlung werden die Vertreter über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Genossenschaft informiert, äußern bei wichtigen Beschlüssen ihre Meinung und nutzen ihr Stimmrecht.

Zuletzt aktualisiert am 07.03.2019 von Sara Handrick.

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