Fälligkeit der Miete
Fälligkeit der Miete
Bei der üblichen monatlichen Mietzahlung ist die Miete für Wohn- und Geschäftsräume spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Kalendermonats zu entrichten. Mit Ablauf des dritten Werktages gerät der Mieter bei Nichtzahlung automatisch, d. h. ohne Mahnung in Verzug.
Zuletzt aktualisiert am 29.01.2015 von Annelie Dünnbier.