Einzugsermächtigung

Einzugsermächtigung

Die Miete ist eine sog. Schickschuld, d. h. der Mieter hat die Miete auf seine Gefahr und seine Kosten dem Vermieter zu übermitteln. Beim Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Mieter nur dem Zahlungsempfänger (Vermieter) eine Einzugsermächtigung, während er gegenüber seiner Bank keine Erklärung über den Einzug der Forderung abgibt.

Zuletzt aktualisiert am 29.01.2015 von Annelie Dünnbier.

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