Bauliche Veränderungen

Bauliche Veränderungen

Viele Mieter kennen das: Es gibt den Wunsch nach einer neuen Küchenzeile oder man würde gerne Laminat-Fußboden verlegen. Solche und andere baulichen Maßnahmen fallen in einer Mietwohnung unter den Begriff „Bauliche Veränderungen“. Diese müssen beim Vermieter angemeldet werden und sind in der Regel problemlos zu verwirklichen, wenn der ursprüngliche Zustand ohne besonderen Aufwand wiederhergestellt werden kann. Bitte stellen Sie für von Ihnen gern realisierte Umbaumaßnahmen einen formlosen Antrag an unsere Abteilung Technik. Haben Sie in Ihrer Wohnung bauliche Veränderungen vorgenommen, also den ursprünglichen Zustand verändert, müssen Sie in der Regel beim Auszug diesen ursprünglichen Zustand wieder herstellen (z.B. Entfernung mieterseitig eingebrachter Jalousien, Markisen, Laminat, Einbauküche etc.)

Zuletzt aktualisiert am 29.01.2015 von Annelie Dünnbier.

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