Balkon

Balkon

Zur Wohnfläche gehört auch die Grundfläche des Balkons. Sie ist i. d. R. zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen (§ 4 Nr. 4 BetrKV).

Zuletzt aktualisiert am 29.01.2015 von Annelie Dünnbier.

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