Abrechnung der Betriebskosten

Abrechnung der Betriebskosten

Abrechnung der Betriebskosten muss innerhalb der nächsten 12 Monate nach der Abrechnungsperiode erfolgen, die Abrechnung muss folgende Mindestangaben enthalten: eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe des Verteilerschlüssels, die Berechnung des Anteils des Mieters, den Abzug der Vorauszahlungen des Mieters.

Zuletzt aktualisiert am 29.01.2015 von Annelie Dünnbier.

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