Ortsübliche Vergleichsmiete

Ortsübliche Vergleichsmiete

Ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum wird i. d. R. gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für Wohnraum vergleichbarer Art und Größe, Ausstattung und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden ist.

Zuletzt aktualisiert am 20.07.2020 von Anne Pietag.

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