Wohnfläche

Wohnfläche

Die Wohnfläche ist im Mietvertrag vereinbart und wird nach der Wohnflächenverordnung berechnet. In der Regel hat die Angabe der Wohnungsgröße im Mietvertrag nur beschreibenden Charakter. Ist die tatsächliche Wohnfläche einer Mietwohnung geringer als im Mietvertrag angegeben, kann ein zur Minderung der Miete führender Mangel der Mietsache nur dann vorliegen, wenn die Flächendifferenz erheblich (ca. 10 %) und die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung gerade durch die geringere Wohnfläche beeinträchtigt ist.

Zuletzt aktualisiert am 20.07.2020 von Anne Pietag.

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