Verkehrssicherungspflicht

Verkehrssicherungspflicht

Verkehrssicherungspflicht ist die allgemeine Rechtspflicht, im Verkehr Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen. Die besondere Pflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter ist es, Schäden an Leib und Leben des Mieters, die durch einen mangelhaften Zustand der Mietsache entstehen könnten, abzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am 20.07.2020 von Anne Pietag.

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