Reinigungspflicht

Reinigungspflicht

Reinigungspflicht sollte entweder im Vertrag oder in der dem Vertrag beiliegenden Hausordnung geregelt sein. Ist das der Fall, so ist der Mieter verpflichtet die gemeinschaftlich benutzten Teile des Hauses zu reinigen. Dabei ist die Reinigungspflicht gleichmäßig unter allen Mietern aufzuteilen. I. d. R. hat jeder Mieter die Treppen zu reinigen, die vom darunter liegenden Stockwerk zu seiner Wohnung führen. Ist ein Mieter z. B. wegen Krankheit oder Urlaub verhindert, seiner Reinigungspflicht nachzukommen, hat er einen Ersatz zu organisieren.

Zuletzt aktualisiert am 20.07.2020 von Anne Pietag.

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