Prozesskosten

Prozesskosten

Prozesskosten umfassen die Gerichtskosten und soweit die Parteien durch Rechtsanwälte vertreten werden, deren Gebühren und Auslagen. Die Höhe der Kosten orientiert sich am Streitwert und am Umfang der Tätigkeit des Anwaltes. 
Mit Erhebung der Klage fällt bereits ein Gebührenbetrag an. Die Anwaltskosten entstehen spätestens, wenn der Rechtsstreit vor dem Landgericht oder einer höheren Instanz landet, da hier Anwaltszwang herrscht. I. d. R. hat die unterliegende Partei die gesamten Kosten des Rechtsstreites zu tragen bzw. zu erstatten (§ 91 ZPO).

Zuletzt aktualisiert am 20.07.2020 von Anne Pietag.

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