Nutzungsentschädigung

Nutzungsentschädigung

Nutzungsentschädigung bedeutet, dass jemand ein Grundstück oder Räume nutzt, ohne Mieter oder Pächter zu sein aber für die Nutzung ein Entgelt zu leisten hat. Übergibt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seine Wohnung nicht, hat er für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung zu leisten. Die unterste Grenze liegt hier bei der Höhe der bisherigen Miete.

Zuletzt aktualisiert am 20.07.2020 von Anne Pietag.

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