Mieterhöhung bei Modernisierung

Mieterhöhung bei Modernisierung

Mieterhöhung bei Modernisierung kann der Vermieter vornehmen, wenn er bauliche Änderungen vorgenommen hat, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen oder die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern. Die Erhöhung beträgt aktuell 8% der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten. Die Mieterhöhung ist dem Mieter in Textform zu erklären und wird erst mit dem Abschluss der Arbeiten zulässig.

Zuletzt aktualisiert am 20.07.2020 von Anne Pietag.

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