Instandhaltung und Instandsetzung

Instandhaltung und Instandsetzung

Der Vermieter hat die dem Mieter vermietete Sache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Der Vermieter muss dem Mieter daher die Mietsache nicht nur in einem vertragsgemäßen Zustand übergeben, sondern weiterhin auch dafür Sorge tragen, dass dieser Zustand während der Mietzeit erhalten bleibt.

Zuletzt aktualisiert am 20.07.2020 von Anne Pietag.

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