Hundehaltung

Hundehaltung

Denken Sie bitte daran, dass die Hundehaltung einer Genehmigung durch Ihren Vermieter bedarf. Die Hundehaltung lassen wir nur in wenigen Ausnahmefällen zu. Sie können den Antrag zur Tierhaltung formlos bei uns einreichen. Für Kampfhunde sowie z. B. für die Rassen Rottweiler und Dobermann erteilen wir Ihnen zum Schutz Ihrer Nachbarschaft keine Genehmigung. Auch wenn Sie der Meinung sind, Ihr Rottweiler sei völlig harmlos und kinderlieb: Es gibt viele Menschen, denen eine Begegnung mit solchen Hunden Angst macht – z. B. im Treppenhaus.

Zuletzt aktualisiert am 29.01.2015 von Annelie Dünnbier.

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