Hausordnung

Hausordnung

Die Hausordnung konkretisiert die allgemeine Obhutspflicht der Mieter über die Mietsache. Um zusätzliche Pflichten zu begründen, muss die Hausordnung von den Parteien zum Bestandteil des Mietvertrages erklärt worden sein und es sich lediglich um Nebenpflichten handeln.

Zuletzt aktualisiert am 29.01.2015 von Annelie Dünnbier.

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