Grünpflege

Grünpflege

Nicht jeder Baum, der vor Ihrem Fenster steht und womöglich Ihre Wohnung verdunkelt, kann kurzerhand gefällt werden. Bedenken Sie bitte, dass viele Bäume unter Naturschutz stehen. Für eine Auslichtung oder Fällung eines Baumes müssen wir unter Umständen einen Antrag bei der örtlichen Natur- und Grünpflegebehörde einreichen. Baufällungen dürfen jedoch nur in der Zeit von Oktober bis Februar ausgeführt werden.

Viele Rasenflächen innerhalb der Wohnanlagen sehen vielleicht nicht so aus, wie die Mieter es sich wünschen: sattgrün, dicht und unkrautfrei. Um solche Rasenflächen zu unterhalten, wären sehr aufwändige Maßnahmen wie mehrmalige Rasennachsaat, Vertikutierung (Belüftung der Rasenwurzeln), regelmäßige Bewässerung, regelmäßige Düngung sowie wöchentlicher Schnitt erforderlich. Das kann im Rahmen der Betriebskosten leider nicht gewährleistet werden. Die Kosten für derartige Maßnahmen wären so hoch, dass kaum ein Mieter bereit wäre, diese über die Betriebskostenumlage zu tragen. Also müssen wir uns auf notwendige Pflegearbeiten beschränken, die mit unseren Grünpflegefirmen im Leistungsverzeichnis vereinbart sind, z. B. 5 mal pro Jahr Rasenschnitt, deren Gesamtzahl sich über die Sommermonate von April bis Oktober erstreckt.

Zuletzt aktualisiert am 29.01.2015 von Annelie Dünnbier.

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