Barrierearme / Barrierefreie Wohnung

Barrierearme / Barrierefreie Wohnung

Erst wenn alle Voraussetzungen nach einer bestimmten DIN erfüllt sind, spricht man von einer barrierefreien Wohnung. Ist sie lediglich in Teilen behindertengerecht ausgestattet, z. B. wenn die Wohnung schwellenlos ist und ein behindertengerechtes Bad, aber keinen stufenlosen Zugang zur Wohnungstür besitzt, spricht man von einer barrierearmen Wohnung.

Veränderungen in Bad und WC, Verbreiterung der Türen, Anbringung von Geländern innerhalb der Wohnung und spezielle Vorrichtungen können hilfreich sein, damit die Nutzung der Wohnung für Mieter mit Einschränkungen einfacher wird.

Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie hier Hilfe benötigen.

Zuletzt aktualisiert am 29.01.2015 von Annelie Dünnbier.

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