Bagatellschäden

Bagatellschäden

Bagatellschäden sind gesetzlich nicht geregelt. Die in den meisten Mietverträgen enthaltenen "Kleinreparaturklauseln" verpflichten jedoch den Mieter zur Durchführung von kleineren Verschleißreparaturen. Diese Klausel ist aber nur wirksam, wenn sie sowohl eine gegenständliche (Schäden an Installationsgegenständen für Elektrizität = Steckdosen, Schalter,...; Schäden an Fenster- und Türverschlüssen = Fensterriegel; ...) als auch betragsmäßige Begrenzung

Zuletzt aktualisiert am 29.01.2015 von Annelie Dünnbier.

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