Aufsichtsrat

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat einer Genossenschaft bestellt den Vorstand, berät und überwacht diesen.
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung als Beratungs- und Überwachungsorgan gewählt und besteht laut Satzung aus mindestens 3 Mitgliedern.

Zuletzt aktualisiert am 29.01.2015 von Annelie Dünnbier.

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