Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat einer Genossenschaft bestellt den Vorstand, berät und überwacht diesen.
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung als Beratungs- und Überwachungsorgan gewählt und besteht laut Satzung aus mindestens 3 Mitgliedern.
Zuletzt aktualisiert am 29.01.2015 von Annelie Dünnbier.