Anzeigepflicht

Anzeigepflicht

Die Obhutspflicht über die Mietsache verpflichtet den Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache zeigt, wenn eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich wird oder sich ein Dritter ein Recht an der Sache verschafft.

Zuletzt aktualisiert am 29.01.2015 von Annelie Dünnbier.

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